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MENSCHENRECHTE


Redaktion:

RECHTLICHES GEHÖR / RECHTSDURCHSETZUNG

Rechtliches Gehör ist ein Menschenrecht   –   Keine Gerechtigkeit ohne Rechtliches Gehör

Audiatur et altera pars" -Gehört werde auch der andere Teil."

Qui statuit aliquid parte inaudita altera, aequum licet statuerit, haud aequus fuit." -Wer die andere Seite nicht angehört hat, ist nicht gerecht gewesen - mag er auch Gerechtes entschieden haben."
(Zitat aus Senecas Medea)

Diese Zitate zeigen seit Jahrtausenden, wie wichtig das Menschenrechte auf Rechtliches Gehör ist. Rechtliches Gehör ist weit mehr als nur höchste Achtung und größter Respekt. Dieses Menschenrecht ist der konstitutive Grundsatz jedes Zusammenlebens, im privaten, wie öffentlichen Leben. Das Recht auf Rechtliches Gehör ist nicht nur eine juristische, formale Sache, ein zwingender Verfahrensgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Recht auf ein faires Verfahren - sondern ein Menschenrecht.


Zugang und Durchsetzbarkeit des Rechts sind Menschenrechte

Das durchsetzbare Recht auf alle Menschenrechte, der Zugang zum Recht - gleichberechtigt für alle Menschen - muss als eigenes Menschenrecht vom Staat - von der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt - ausdrücklich garantiert und effektiv gewährleistet sein und strikt eingehalten, umfassend unterstützt und wirksam geschützt werden.

Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht ist auch grundlegender Teil eines jeden Menschenrechtes. Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht ist das zentrale und entscheidende Menschenrecht. Das Recht auf die Menschenrechte muss wirksam durchsetzbar sein. Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht ist die entscheidende Grundlage für die Achtung, die Einhaltung und den Schutz der Menschenwürde und aller Menschenrechte - gleichberechtigt für alle Menschen.

Da jedoch in der Berichterstattung zum Recht auf Rechtliches Gehör und zur Durchsetzbarkeit des Rechts zu oft vernachlässig wird, greift es eine eigene Redaktion auf.


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